Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Spielbankgesetz NRW

SpielbG NRW

§ 25 Steuerbefreiung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Durch die Entrichtung der Spielbankabgabe und der zusätzlichen Leistungen ist das Spielbankunternehmen von der Zahlung derjenigen Landes- und Gemeindesteuern befreit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Spielbetrieb einer Spielbank stehen.

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